Psychische Gefährdungsbeurteilung

Pflicht und Chance zugleich für alle Arbeitgeber

Aufgrund der extrem zunehmenden psychischen Belastungen wurde das Arbeitsschutzgesetz, §5 Abs. 3, erweitert um Pkt. 6 „psychische Belastungen am Arbeitsplatz“. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen jetzt nicht nur gewährleisten, dass physische Risiken, wie Belastungen durch Gefahrstoffe, Lärm, Lasten, usw. ausgeschlossen oder minimiert werden. Sie müssen die Arbeitsplätze genauso hinsichtlich Stress, Erschöpfung, Ermüdung und Monotonie untersuchen.
Seit dem 1.1.2014 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, eine Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) durchzuführen. Inhalte, Art der Dokumentation sowie Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sind dabei vorgeschrieben.

Wird ein Arbeitnehmer wegen Stress, Erschöpfung oder Depression krank, ist es durchaus möglich, dass überprüft wird, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und ob diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ist das nicht der Fall, kann die zuständige Führungskraft, wie bei einer fehlenden Arbeitsschutzbelehrung, dafür haften und die Berufsgenossenschaft, Krankenkasse oder die Rentenversicherung darf dann zumindest eine Teilhaftung in Erwägung ziehen.

Inhalte einer PGB, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllt

  • Analyse der bereits bestehenden Kennzahlen aus dem letzten Geschäftsjahr wie Krankenstand, Überstunden, Unfallmeldungen, nicht genommener Urlaub, etc.
  • Zusammenfassen der Arbeitsstellen zu Bereichen, um Brennpunkte zu erkennen und nur diese weiter zu untersuchen, um Kosten und Zeit zu sparen.
  • Anwendung des speziell für Ihre Branche entwickelten Fragenkataloges, wobei auf eine Mitarbeiterbefragung verzichtet werden kann. Auf Wunsch ist eine anonyme Befragung möglich. Dafür steht ein geeignetes Befragungsmodul zur Verfügung.
  • Erarbeitung von entsprechenden Maßnahmen unter der Berücksichtigung des § 20 des SGB V, um Subventionen von Krankenkassen zu ermöglichen.
  • Dokumentation in einer gesicherten Datenbank, damit Arbeitgeber eigene zukünftige BGM- und BGF-Projekte realisieren können.
  • Auf Wunsch: Information an die zuständige Gewerbeaufsicht oder Kammer, dass eine PGB stattgefunden hat, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.
  • Auf Wunsch: Zusätzliche Ermittlung des „Betrieblichen Präventions-Index“ bzw. „Behördlichen Präventions-Index“, um als attraktiver Arbeitgeber Fachkräfte anzuziehen.
  • Auf Wunsch: Weitere Betreuung in der Realisierung von Balance-Tagen, Präventionskonzepten und individuellen Einzelmaßnahmen.

Das Audit einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung findet vor Ort beim Arbeitgeber statt. Dabei geht der Balance-Auditor ® immer nach dem gleichen anerkannten Konzept vor und verwendet dazu einheitliche Materialien.
In der Regel kann ein Audit, sobald die Kennzahlen vorliegen, innerhalb kurzer Zeit realisiert werden.

Das Audit wurde nach DIN EN ISO 10073 Teil 3 zertifiziert und entspricht somit den gesetzlichen Ansprüchen und Vorgaben.

Das Netzwerk der Balance-Auditoren ® ist Ihr idealer Partner, wenn es um die psychische Gefährdungsbeurteilung geht. So wird Fachwissen mit Alltagsnähe verbunden. Entscheiden Sie sich für uns, wenn Sie…

  • wollen, dass mit der Durchführung möglichste wenig Aufwand und Unruhe entstehen soll.
  • einen Auditor suchen, der Ihnen die Umsetzung zu festen Preisen realisiert.
  • eine Beurteilung wünschen, die aus Haftungsgründen auch seitens der Gewerbeaufsicht anerkannt ist.
  • im Anschluss daran Maßnahmen umsetzen möchten, die von uns so ausgewählt werden, dass die Krankenkassen diese zumindest teilweise subventionieren.
  • aus der Gefährdungsbeurteilung einen echten Mehrwert durch gezielten Einsatz von Zeit und Mitteln für Ihr BGM schaffen möchten.
  • Ihre Attraktivität als Arbeitgeber für Fachpersonal und Bewerber belegen möchten.
  • auch zukünftig umfassend über die Problematik auf dem Laufenden bleiben möchten.

Gesetzliche Anforderungen erfüllen, dabei Haftungsrisiken reduzieren und interne Abläufe optimieren!

Der Preis eines Audits richten sich nach der Mitarbeiterzahl, der Anzahl der Abteilungen, der Anzahl der betroffenen Arbeitsplatztypen und dem Umfang der daraus erarbeiteten Maßnahmen. In jedem Falle ist die Durchführung der PGB mit einem Balance-Auditor kosten- und zeitsparend. Gerne erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot.

Weitere Infos finden Sie auch hier: www.psychische-gefährdungsbeurteilung.de

Anfragen richten Sie bitte an Ihr regionales Balance-Helpcenter Erfurt direkt: E-MAIL